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Spekulation ist keine Kreditgrundlage

Spekulationsgeschäfte sind keine taugliche Kreditunterlage. Wir raten dringend davon ab, für das Termin- oder Optionsgeschäft Kredit aufzunehmen, weil zu dem Verlust der Hauptsumme noch Kosten und Zinsen für die Kreditaufnahme kommen kann. Termingeschäfte beeinflussen die finanzielle Situation des Kunden negativ.

Kundeneinzelkonto beim Broker und Kontenvollmacht

Bei einem Brokereinzelkonto eröffnet der Kunde durch die Vermittlung der VATAS GmbH ein Konto bei einem zugelassenen und regulierten Broker über das die Termingeschäfte für ihn abgewickelt werden. Inhaber dieses Kontos ist allein der Kunde. Auf diesem Konto wird er hinreichende Deckung für seine Spekulationsgeschäfte unterhalten. Ohne ausreichende Deckung wird der Broker die Geschäfte des Kunden nicht ausführen.

Die VATAS GmbH besorgt das Spekulationsgeschäft des Kunden gemäß den Bestimmungen der geschlossenen Vereinbarungen und der gewährten Handlungsvollmacht. Zahlungen des Kunden erfolgen in diesem Fall nur direkt auf sein Konto bei dem Broker.

Kontendisposition, Problematik des "Churnings"

Will oder kann sich der Kunde nicht selbst um die Disposition in seinem Konto kümmern, hat er die Möglichkeit, einen Dritten, z.B. seinen Kontenbetreuer oder einen Vermögensverwalter, nach dessen Ermessen mit den Dispositionen zu betrauen (Ermessenskonto, Discretionary Account). Die Vergütung des disponierenden Betreuers besteht oft ausschließlich oder überwiegend aus Provisionen, die pro Geschäft anfallen. In diesem Fall besteht ein Interessenkonflikt zwischen Kunden und Betreuer (und evtl. Besorger oder Broker). Der Betreuer (und Besorger oder Broker) verdient um so mehr, je mehr Geschäfte auf seine Empfehlung hin vom Kunden getätigt werden. Werden in dem Konto Geschäfte disponiert ohne Rücksicht auf das Spekulationsinteresse des Kunden, sondern überwiegend oder nur im Provisionsinteresse des Betreuers, spricht man von Spesenschinderei ("Churning"). Der Kunde sollte sein Konto auf derartige Erscheinungen kontrollieren.

Ein vergleichbares Problem taucht auf, wenn der Kunde oder sein bevollmächtigter Disponent mit sogenannten Stop Loss Aufträgen arbeiten. Sind die Kurspunkte, bei denen ein Glattstellungsauftrag ausgelöst wird, zu eng gesetzt, wird der Kunden durch häufiges Rein und Raus am Markt ebenfalls durch ein hohes Provisionsaufkommen benachteiligt.

Aufträge, Stop Loss Technik und deren Risiken

Aufträge an den Besorger oder Broker zur Durchführung eines Geschäftes sind in jeder Form zulässig, solange sie nur vollständig und verständlich formuliert sind. Minimalangaben für einen Auftrag sind: Kauf oder Verkauf, bei einer Option zusätzlich, ob Put oder Call, der Vertragsgegenstand (Terminware, Finanztitel, Wertpapier, Währung etc.), Anzahl der Verträge oder Handelsplatz oder die Börse, an der das Geschäft ausgeführt werden soll, der Terminmonat, der Strike- oder Basispreis, der Kurs oder Preis bzw. die Preisbedingung und die Zeitdauer, für die der Auftrag gilt.

Weil das Geschäft ein schnelles Geschäft ist, hat sich eine Fachsprache herausgebildet, die kürzelhaft diese wesentlichen Merkmale eines Auftrages wiedergibt (bestens, billigst, market, Limit, stop, stop Limit, MIT usw.). Wer sich dieser Fachsprache bedient, muß sich eingehend mit ihr vertraut machen. Es handelt sich hierbei um Usancen der Branche. Wer sie falsch versteht, muß die Konsequenzen tragen.

Achtung: Sogenannte Stopaufträge, also Aufträge, die bei Erreichen eines bestimmten Preises oder Kurses ausgeführt werden sollen, geben keinen Schutz vor Verlusten. Bei Erreichen des Kurses werden sie zu sogenannten Market-Aufträgen, die bestens oder billigst ausgeführt werden, also zu einem ganz anderen Kurs als dem Stoppkurs enden können. Der Kunde ist deshalb durchaus einem Verlustrisiko über den Stoppreis hinaus ausgesetzt.

Werden darüber hinaus Stop Loss Kurse zu eng am Einstiegskurs gesetzt, muß der Kunde damit rechnen, daß seine Position häufiger als notwendig glattgestellt wird und entsprechend mehr Provisionen anfallen. Der Zweck der Verlustvermeidung im Markt kehrt sich in das Gegenteil der Verlustproduktion durch übermäßige Beratungs- und Transaktionskosten um.

Nicht jede Börse oder jeder Broker sind bereit, komplizierte Aufträge, insbesondere bestimmte Formen von bedingten Aufträgen, anzunehmen, da dies manchmal eine aufwendige Überwachung des Kontos voraussetzt. Der Kunde sollte bei ausgefallenen Aufträgen immer vorab klären, ob der Auftrag in dieser Form überhaupt akzeptiert wird.

Währungsrisiko und Kundenabrechnung

Im allgemeinen werden die Geschäfte in ausländischer Währung abgeschlossen und die Kundenabrechnung spiegelt den Erfolg oder Mißerfolg der spekulativen Anlage in der ausländischen Währung wider, selbst wenn die Kundenabrechnung in EURO ausgewiesen sein sollte. Er trägt also das Währungsrisiko der Geschäfte, aber auch das Risiko, daß sich bis zur Auszahlung oder Gutschrift etwaiger Beträge die Währungsrelation zu seinen Ungunsten verändert, z.B. der US Dollar gefallen ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das Brokerkonto in US Dollar geführt wird.
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Ilhan Yurttas (Geschäftsführer)