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Risiko aus der Auslandsberührung
Es handelt sich um eine internationale Anlage. Aus dem Umstand, daß Ihre Vertragspartner und deren Erfüllungsgehilfen zum Teil im Ausland ansässig sind, können sich Nachteile ergeben. Dies kann sowohl eine Kontrolle als auch eine mögliche Rechtsverfolgung erschweren und verteuern. Möglicherweise findet im Verhältnis zu den Beteiligten ausländisches Recht Anwendung und zwingende gesetzliche Regelungen des Heimatlandes des Anlegers keine Anwendung. Dies müssen Sie ebenfalls bedenken. |
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