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Finanzlexikon
Hier finden Sie Begriffe und deren Erklärung. Sollten dennoch Fragen auftauchen, können Sie diese hier stellen. Wir werden Ihnen schnellstmöglich antworten.



Absicherung

Die Kurse der Aktien, Renten und Devisen unterliegen Schwankungen, die mit Hilfe von modernen Finanzinstrumenten (Futures, Optionen, Swaps) im Fondsvermögen abgesichert werden können



Ad-hoc-Publizität

Verpflichtung eines Unternehmens, dessen Wertpapiere im amtlichen Handel oder geregelten Markt an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, der Öffentlichkeit nicht bekannte kursrelevante Tatsachen unverzüglich mitzuteilen.



Aktie

Wertpapier, in dem das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft ist. Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist Miteigentümer an den Vermögenswerten des Unternehmens und am Gewinn (Dividende) beteiligt. Die Aktienanlage unterliegt deutlichen Kursschwankungen. Langfristig gesehen übertrifft die Rendite von Aktien jedoch die anderer Vermögensanlagen.



Aktienanalyse

Die Aktienanalyse ist ein Verfahren zur Bewertung der Ertragskraft eines Unternehmens bzw. der Kurschancen der entsprechenden Aktie. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Kauf bzw. Verkauf von Aktien.



Aktienfonds

Investmentfonds, der überwiegend in Aktien anlegt. Aktienfonds sind für Sparer mit dem primären Ziel »Wertsteigerung« interessant. Sie tragen zwar ein etwas größeres Risiko, haben dafür aber auch größere Chancen auf Wertsteigerung. Aufgrund der breiten Anlagestreuung eines Aktienfonds ist die Anlage in Aktienfonds-Zertifikaten sicherer als eine Direktanlage. Außerdem kann der Anleger seinen Aufwand an Fachwissen, Zeit und entsprechendem Vermögen im Vergleich zur Direktanlage geringer halten. Bei Aktienfonds kann man eine Reihe von verschiedenen Anlageschwerpunkten unterscheiden, so z.B. Fonds, die nur Aktien einer bestimmten Branche, eines bestimmten Landes, bestimmter Regionen oder Aktien eines bestimmten Börsenindex erwerben.



Aktiengesellschaft (AG)

Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter über den Kauf von Aktien am Grundkapital beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Beteiligung. Mit seinem Stimmrecht in der Hauptversammlung der AG hat der Aktionär die Möglichkeit, auf Unternehmensentscheidungen in begrenztem Umfang einzuwirken. Auf Hauptversammlungen wird u.a. über die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden.



Aktienindexfonds

Aktienfonds (siehe Indexfonds), der einen anerkannten Aktienindex (z.B. DAX, Dow Jones Euro Stoxx 50, Dow Jones Industrial etc.) nachbildet.



Aktienkurs

Preis einer Aktie, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet und sich dementsprechend börsentäglich ändern kann. Angebot und Nachfrage werden beeinflusst durch die gesamtwirtschaftliche Situation, die Branchenperspektive, die Gewinn- und Zukunftsaussichten der Aktiengesellschaft, aber auch durch Währungsschwankungen u.v.m.



Aktienlaufzeitfonds

Aktienfonds mit begrenzter Laufzeit (siehe Laufzeitfonds). Nach der festgelegten Laufzeit wird der Fonds aufgelöst und das Fondsvermögen den Anteilinhabern zurückgezahlt.



Aktienmarkt

Allgemeine Bezeichnung für sämtliche Organisationsformen des Aktienhandels. Die deutsche Börse hat die Zusammensetzung der Aktienindizes auf der Basis einer geänderten Indexsystematik neu geregelt. Die Änderungen wurden zum 24. März 2003 umgesetzt. Grundlage für das Indexkonzept ist die neue Struktur der Aktienmärkte mit den beiden Segmenten General Standard und Prime Standard, die zusammen den CDAX bilden.



Anlage KSO

In der Anlage KSO werden im Rahmen der Steuererklärung die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgeführt. Diese Anlage muss ausgefüllt werden, wenn die Einnahmen über 1.421 EUR (Sparerfreibetrag von 1.370 EUR plus Werbungskostenpauschalbetrag von 51 EUR) bzw. 2.842 EUR bei gemeinsam Veranlagten lagen. Bei Einnahmen unter dieser Grenze ist sie auszufüllen, wenn Körperschaftsteuer gutgeschrieben wurde oder ein Steuerabzug vom Kapitalertrag (z.B. Zinsabschlag) vorgenommen wurde, weil zum Beispiel kein Freistellungsauftrag bzw. der Freistellungsauftrag nicht in ausreichender Höhe erteilt wurde.



Anlagepolitik

Die Anlagepolitik bestimmt die Details der Anlage entsprechend den Anlagezielen (hohe Ausschüttungen, hohe Kurschancen etc.) und dem Fondstyp (Aktien-, Rentenfonds u.a.). Sie umfasst u.a.: · die Auswahl der Wertpapiere nach Wertpapierarten, nach Ländern, nach Branchen, · die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte, · die Bestimmung des Anteils einzelner Wertpapiere am Fondsvermögen und · die Bestimmung der liquiden Mittel.



Anlagerendite

Gesamter prozentualer Wertzuwachs eines Anlagefonds während eines bestimmten Zeitraums. Dieser setzt sich aus den Ausschüttungen und den Kursgewinnen zusammen.



Anlegerschutz

Der Grundgedanke des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) ist, den Anleger vor Vermögensverlusten oder nicht kalkulierbaren Risiken zu schützen.



Anteil

Auch: Fondsanteil Kleinster Teil des Fondsvermögens, über den ein Anteilschein ausgestellt ist (Wert des Anteils: siehe Anteilwert).



Anteilschein

Auch: Investmentzertifikat Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft verbrieft sind. Die Anteilscheine lauten über einen oder mehrere Anteile.



Anteilwert

Der Wert eines Anteils errechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögens dividiert durch die Gesamtzahl der ausgegebenen Anteile und ist abhängig vom Börsenkurs der zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere. Der Anteilwert wird börsentäglich errechnet und veröffentlicht, er entspricht dem Preis, den der Anleger bei Rückgabe seiner Anteile erhalten würde (Rückgabepreis). Anteilwert plus Ausgabeaufschlag ergeben den Ausgabepreis, der ebenfalls börsentäglich veröffentlicht wird.



Arbeitnehmer-Sparzulage

Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam anlegen (siehe vermögenswirksame Leistungen, auch VL abgekürzt). Voraussetzung für eine staatliche Förderung bei der Anlage von VL in einen Aktienfonds bzw. Bausparvertrag ist das Einhalten der 7-jährigen gesetzlichen Bindungsfrist. Hierbei beträgt die Einzahlungsdauer des Investmentsparvertrages grundsätzlich 6 Jahre, die anschließende Ruhephase bis zu 12 weitere Monate. Beträgt das zu versteuernde Einkommen weiterhin maximal 17.900 EUR bei Ledigen bzw. 35.800 EUR bei steuerlich zusammen veranlagten Ehepaaren, so erhält der Anleger für die Anlage von VL in Produktivvermögen - also Aktienfonds - eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 18 % in den alten Bundesländern und derzeit 22 % (befristet bis Ende 2004) in den neuen Bundesländern - bezogen auf einen maximalen jährlichen Anlagebetrag von 400 EUR. Das Bausparen wird mit lediglich 9 % auf 470 EUR, also 43 EUR pro Jahr, gefördert. Um die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten zu können, kann das Bruttoeinkommen allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Sofern Kinder im Haushalt leben, erhöhen sich die Bruttoeinkommensgrenzen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf VL ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen. Die AL-Trust erstellt ihren VL-Anlegern eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge, die der Erklärung beizufügen ist. Gezahlt wird die festgesetzte Zulage nicht wie in der Vergangenheit jährlich, vielmehr werden alle gewährten Einzel-Zulagen komplett mit Ablauf der Sperrfrist an die Investment-Gesellschaft oder das Kreditinstitut, das die VL-Depots führt, überwiesen.



Asset-Allocation

Die strategische Aufteilung des verfügbaren Kapitals auf verschiedene Anlageinstrumente: Aktien, Obligationen und Geldmarktinstrumente. Die Anlagen werden anschließend ggf. auf verschiedene Regionen und Währungen aufgeteilt.



Ausgabeaufschlag

Gebühr, die für den Anleger nur beim Kauf von Fondsanteilen anfällt und hauptsächlich zur Deckung der Beratungs- und Vertriebskosten dient.



Ausschüttende Fonds

Fonds, die am Geschäftsjahresende die dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und evtl. auch außerordentlichen Erträge an die Anteilinhaber ausschütten (im Gegensatz zu thesaurierenden Fonds).



Auszahlplan

Auch: Entnahmeplan Bei einem Auszahlplan erhält der Anleger aus einem bestimmten Investmentvermögen (i.d.R. ab einem Depotwert von 15.000 EUR) regelmäßige Zahlungen. Der auszuzahlende Betrag wird durch Verkauf der entsprechenden Anzahl von Anteilen finanziert. Die Anleger lassen sich entweder ihr Kapital plus Erträge über einen festgesetzten Zeitraum auszahlen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder sie entnehmen ausschließlich die Kapitalerträge auf unbegrenzte Zeit (Auszahlplan mit Kapitalerhalt). Während ein Auszahlplan mit Rentenfonds eher den Anlagewünschen sicherheitsorientierter Kunden gerecht wird, eignen sich Auszahlpläne mit Aktienfonds ausschließlich für risikofreudige Anleger. Neben der Wertentwicklung des Fonds ist die Höhe der gewählten Auszahlung entscheidend dafür, ob das eingebrachte Kapital nach und nach aufgezehrt wird, ob es langfristig erhalten bleibt oder sich durch eventuelle Kurssteigerungen möglicherweise sogar vermehrt. Der Wert des Depots im Falle eines Auszahlplans kann sich aufgrund eintretender Kursveränderungen insbesondere an den Aktienmärkten auch kurzfristig erheblich verändern. Bei im Trend fallenden Kursen können die gewünschten Auszahlungen das Anlageziel gefährden und unter Umständen früher als erwartet und bei Antragstellung unterstellt, zu einem vollständigen Kapitalverzehr führen. Generell sollte man einen Auszahlplan, insbesondere mit Aktienfonds, regelmäßig überprüfen, damit gegenläufige Entwicklungen erkannt und frühzeitig gehandelt werden kann. Aus steuerlichen Gründen (Stand Januar 2004) ist es sinnvoll, die Erstauszahlung frühestens nach Ablauf eines Jahres vorzunehmen um zu verhindern, dass Kursgewinne gegebenenfalls mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen.



Börse

Handelsplatz für Waren und Wertpapiere. In Deutschland gibt es Börsen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.



BAFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Investment-Gesellschaften sind Spezial-Kreditinstitute und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sitz in Bonn. Die BAFin vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Versicherungsaufsicht) sowie für den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht/Asset-Management) in sich und führt diese weiter. Sie erteilt den Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und hat u.a. darüber zu wachen, dass die Investment-Gesellschaften die Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Siehe Investmentmodernisierungsgesetz (InvG) einhalten.



Baisse

Anhaltendes Fallen der Wertpapierkurse.



Benchmark

Vergleichsmaßstab für die Wertentwicklung eines Fonds (z.B. ein bestimmter Index).



Beta-Faktor

Der Beta-Faktor gibt die durchschnittliche prozentuale Veränderung der Fondsrendite an, wenn der Markt (Benchmark) um 1 % steigt oder fällt. Ein Wert über (unter) 1 bedeutet im Schnitt eine stärkere (schwächere) Bewegung des Fonds gegenüber der Benchmark



Blue Chips

Gebräuchliche Bezeichnung für Aktien substanz- und ertragsstarker Unternehmen mit einer hohen Börsenkapitalisierung und entsprechend hohem Marktgewicht. In Deutschland sind die Blue Chips in den Indizes CDAX und TecDAX zusammengefasst



Bond

Festverzinsliche Wertpapiere bzw. Rentenpapiere



Branchenfonds

Wertpapierfonds, der nur in Wertpapiere einer bestimmten Industriebranche investiert



BVI

Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) Gegründet am 25. März 1970 in Frankfurt. Im BVI sind nahezu alle deutschen Investment-Gesellschaften zusammengeschlossen. Die Hauptziele des BVI sind: · die Förderung des Investmentgedankens und · die Wahrung der gemeinsamen Belange seiner Mitglieder.



CDAX

Grundlage für das Indexkonzept ist die neue Struktur der Aktienmärkte mit den beiden Segmenten General Standard und Prime Standard, die zusammen den CDAX bilden. Der General Standard ist für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet, die überwiegend nationale Investoren ansprechen und sich für ein kostengünstiges Listing interessieren. In diesem Segment müssen Unternehmen die gesetzlichen Mindestanforderungen des Amtlichen Marktes oder des Geregelten Marktes erfüllen. Zu den Berichtspflichten zählen u.a. Jahresabschluss/Halbjahresbericht und Ad-hoc-Mitteilungen auf Deutsch. Der Prime Standard ist auf Unternehmen zugeschnitten, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen. Sie müssen über das Maß des General Standard hinaus hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen (Quartalsberichterstattung, Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr, Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders mit den wichtigsten Terminen, Ad-hoc-Mitteilungen und laufende Berichterstattung in englischer Sprache).



Cost-Average-Effekt

Auch: Durchschnittskostenmethode Bei einer gleichbleibenden Sparrate werden, je nach Entwicklung des Fondspreises, bei höheren Kursen weniger und bei niedrigeren Kursen mehr Anteile erworben. Langfristig erreicht der Anleger damit einen günstigeren durchschnittlichen Einstiegspreis.



Dachfonds (fund of funds)

Wertpapierfonds, dessen Fondsvermögen wiederum in andere Fonds investiert wird. Dadurch wird eine noch breitere Streuung als bei »konventionellen« Fonds erreicht. Die Auswahl der entsprechenden Fonds trifft das Fondsmanagement. Die Auflegung von Dachfonds ist in den §§ 25k ff. KAGG geregelt (siehe auch hierzu die Lesefassung des KAGG).



DAX

Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Die Auswahlindizes der Deutschen Börse bilden ausschließlich den Prime Standard ab. Im Deutschen Aktienindex notieren die - nach Börsenumsatz und Marktkapitalisierung - 30 größten inländischen Unternehmen des Prime Standard. Unterhalb des Aktienindex DAX unterscheidet die Indexsystematik klassische Branchen und Technologiebranchen; hier sind alle Indizes offen für ausländische Werte.



Depot

Siehe: Anlagekonto



Depotbank

Um einen verstärkten Anlegerschutz zu gewährleisten, darf die Kapitalanlagegesellschaft die von ihr aufgelegten Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern muss damit ein anderes Kreditinstitut als Depotbank beauftragen. Diese verwahrt die Gegenstände des Fondsvermögens auf eigens dafür eingerichteten Sperrkonten oder Sperrdepots - getrennt vom Vermögen der Investment-Gesellschaft. Außerdem übernimmt die Depotbank die Ertragsausschüttungen, die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen und die Ermittlung der Ausgabe und Rücknahmepreise. Bei einer Depotbank muss es sich um ein unter staatlicher Aufsicht stehendes, in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut handeln, das über ein haftendes Eigenkapital von mindestens 5 Mio. EUR verfügt. Für ihre Tätigkeit erhält die Depotbank ein aus dem Fondsvermögen zu zahlendes Entgelt. Dieses besteht in der Regel aus einer Depotgebühr für die Verwahrung des Fondsvermögens sowie einer Depotbankgebühr für ihre Durchführungs- und Kontrollaufgaben



Derivate-Fonds

Fonds (Future Fonds, Hedge-Fonds), die schwerpunktmäßig Terminmarktinstrumente in Futures, Optionen, Swaps oder anderen Derivaten investiert sind. Neben den Finanzderivaten sind auch Warentermingeschäfte möglich. Je nach Ausrichtung sind sowohl spekulative als auch risikomindernde Varianten denkbar. Für den börsenunerfahrenen Anleger ist dieser Fondstyp völlig ungeeignet.



Diskontsatz

Zinssatz, zu dem die Bundesbank Wechsel von den Banken kauft.



Diversifikation

Diversifikation bedeutet im Bereich der Kapitalanlage die Streuung des Vermögens auf unterschiedliche Anlageformen bzw. -werte. Ziel ist ein Portfolio mit einer möglichst hohen Rendite bei gleichzeitig möglichst geringem Risiko. Mit einem Investmentfonds ist es sehr bequem möglich, das Risiko auf mehrere Unternehmen, Branchen und Länder sowie Anlageinstrumente zu verteilen.



Dividenden-Kapitalertragsteuer

Die auszahlende Stelle führt auch die Dividenden-Kapitalertragsteuer (Dividenden-KESt) auf inländische Dividenden von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag ab. Erteilt der Anleger einen Freistellungsauftrag, findet kein Abzug statt.



Dividendenanteil

Bei deutschen Investmentfonds, die deutsche Dividendenerträge vereinnahmt haben, wird deren Anteil an der Ausschüttung pro Investmentzertifikat ausgewiesen. Der Anleger benötigt diese Angabe, um sich das Körperschaftsteuerguthaben bei seiner Einkommensteuerveranlagung anrechnen zu lassen.



Duration

Durchschnittliche Bindungsdauer des in einem Wertpapier oder Wertpapiervermögen angelegten Kapitals. Durch zwischenzeitliche Zinszahlungen auf das angelegte Kapital ist die Duration kürzer als die Restlaufzeit der Titel.



Einkünfte aus Kapitalvermögen

Dem Anleger in deutschen Fonds fließen die Erträge der Fonds in Form von Ausschüttungen oder Thesaurierungen zu. Die Ausschüttungen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Der Anleger muss die Zuflüsse mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Auf die Kapitalertragsteuer wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 % erhoben. Allerdings ist nicht die gesamte Ausschüttung zu versteuern. Ausgeschüttete Kursgewinne (ausgenommen sind Futuregewinne) und Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechterlösen fließen dem Anleger ohne Abzug zu. Durch Erteilung eines Freistellungsauftrags (FSA) bleiben, im Falle der Depotverwahrung, Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zur Höhe der Sparerfreibeträge inklusive Werbungskostenpauschbetrag von 1.421 EUR bzw. 2.842 EUR bei Zusammenveranlagung steuerfrei. Anleger, die in Deutschland nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können alternativ zum Freistellungsauftrag eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) vorlegen. Da die Erteilung einer NV-Bescheinigung an enge Voraussetzungen geknüpft ist, sollte bei Fragen fachkundiger Rat eingeholt werden. Da die Besteuerung in Deutschland in zwei Stufen durchgeführt wird, kommt es bei bestimmten Einkünften zu einer vorläufigen Besteuerung im Abzugswege. Die einbehaltenen Abzugssteuern stellen eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld dar.



Einkommensteuer

Dem Anleger in deutschen Investmentfonds fließen die Erträge der Fonds, bestehend aus Dividenden, Zinsen, Bezugsrechterlösen und/oder Mieteinnahmen etc. jährlich in Form der Ausschüttung/ Thesaurierung zu. Die Erträge sind - unabhängig davon, ob sie vereinnahmt oder thesauriert werden - entsprechend dem persönlichen Einkommensteuersatz beim privaten Anleger als »Einkünfte aus Kapitalvermögen« zu versteuern. Allerdings ist nicht die gesamte Ausschüttung zu versteuern. Veräußerungsgewinne - unabhängig von der Besitzdauer im Fonds - sowie Bezugsrechtserlöse, die vom Fonds ausgeschüttet werden, sind steuerfrei.



Einmalanlage

Die einmalige Einzahlung eines größeren Betrages für den Kauf von Investmentanteilen. Die Herausforderung und zugleich die Hauptschwierigkeit bei der Einmalanlage liegt darin, einen günstigen Anlagezeitpunkt zu wählen, denn davon hängt der Anlageerfolg stärker ab als beim kontinuierlichen Investmentsparen. Bei Aktienfonds ist ein günstiger Anlagezeitpunkt gegeben, wenn die Kurse niedrig sind. In Rentenfonds sollte man idealerweise investieren, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt hoch und die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere niedrig sind. Eine Einmalanlage kann man durch konsequentes Zukaufen bei niedrigeren Anteilspreisen verbilligen und so seinen Anlageerfolg steigern.



Emerging Markets

Bezeichnung für Aktienmärkte in Schwellenländern. Als Emerging Markets gelten insbesondere die Aktienmärkte in Mittel- und Osteuropa, Südamerika sowie Süd- und Ostasien.



Euroland

Umgangssprachlich für alle Teilnehmerländer am Euro. Seit Januar 1999 sind das Portugal, Italien, Spanien, Frankreich, Österreich, Deutschland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Irland und Finnland.



Fed Rate

Repräsentativer Geldmarktzinssatz in den USA. Die US-amerikanische Notenbank (kurz: Fed) kontrolliert diesen Satz und steuert mit diesem die Liquidität, in etwa vergleichbar mit dem Diskontsatz in Deutschland.



Festverzinsliche Wertpapiere

Wertpapiere mit einer feststehenden gleichbleibenden Verzinsung (Nominalverzinsung). Der Anleger gewährt dem Emittenten quasi ein Darlehen in Höhe des Nennwertes und hat Anspruch auf eine feste nominale Verzinsung sowie Rückzahlung zu 100 % zum Laufzeit-Ende.



Fonds

Siehe: Investmentfonds



Fondsanteil

Siehe: Anteil



Fondsarten

Es wird unterschieden: · nach Art der Ertragsverwaltung: thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds · nach Art der Anlagewerte: Wertpapierfonds (z.B. Aktien-, Renten-, gemischte Fonds), Immobilienfonds, Spezialitätenfonds (z.B. Länderfonds, Geldmarktfonds, Dachfonds) · nach der Zielgruppe: Publikumsfonds sind für jedermann zugänglich. Spezialfonds haben einen begrenzten Kreis von max. 10 institutionelle Anlegern. Es handelt sich meist um Industrieunternehmen und Versicherungen, die Teile ihrer Gelder extern verwalten lassen.



Fondsgesellschaft

Siehe: Investment-Gesellschaft



Fondsmanagement

Das Fondsmanagement wird von der Kapitalanlagegesellschaft beauftragt, die Anlageentscheidung für das Sondervermögen eines Fonds zu treffen. Dabei achtet die Kapitalanlagegesellschaft darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das Fondsmanagement nimmt dem Anleger Arbeit ab: Es beobachtet und analysiert die Finanzmärkte und deren Teilnehmer und legt das Geld der Kunden entsprechend der Anlagepolitik und der jeweiligen Situation so an, dass sich die Anlagen im Fondsvermögen hinsichtlich Ertragschancen und möglicher Risiken ergänzen und der Anleger von guten Erträgen bei möglichst hoher Sicherheit profitiert.



Fondspreis

Siehe: Anteilwert



Freistellungsauftrag

Um den Sparerfreibetrag unverzüglich und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszuschöpfen, kann jeder Anleger gegenüber seiner Investment-Gesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei rechtzeitiger Vorlage werden bei Depotverwahrung der Anteilscheine die steuerpflichtigen Teile der Ausschüttungen des Fonds bis zur Höhe des Freistellungsauftrags (maximal 1.421 EUR pro Anleger bei Einzelveranlagung, bei Zusammenveranlagten maximal 2.842 EUR) ohne Abzug ausgezahlt bzw. bei thesaurierenden Fonds die Zinsabschlagsteuer den Anlegern erstattet. Bei Eigenverwahrung der Anteile ist eine Berücksichtigung der einbehaltenen Zinsabschlagsteuer nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich.  



Garantiefonds

Investmentfonds bei denen eine »bestimmte Garantie« gegeben wird. Sinn der seit Mitte der 80er Jahre bestehenden Garantiefonds war es ursprünglich, dem Anleger eine Kapital-Zurück-Garantie mit der Aussicht auf eine gewisse Wertentwicklung unter Voraussetzung einer langen Kapitalbindung seitens des Anlegers zu bieten. Die von den deutschen Investment-Gesellschaften aufgelegten Garantiefonds werden überwiegend von den Luxemburger Tochtergesellschaften verwaltet.



Geldmarktfonds

Diese investieren zu 100 % in reine Geldmarktinstrumente (z.B. Festgelder, kurzlaufende, festverzinsliche Wertpapiere). Geldmarktfonds eignen sich besonders zur kurzfristigen Anlage und unterliegen kaum Kursschwankungen.



Gemischte Fonds

Gemischte Fonds können sowohl in Aktien als auch in Rentenpapiere investieren, sie kombinieren Wachstumschancen der Aktienengagements mit Renditen aus festverzinslichen Wertpapieren. Dies gibt dem Fondsmanager einen größeren Anlagespielraum. Bei stagnierenden oder fallenden Aktienkursen kann er zu festverzinslichen Wertpapieren wechseln; bei positiver Tendenz am Aktienmarkt kann er den Schwerpunkt wieder auf die Aktienanlage verlagern.



Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)

Mit dem Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetz (InvG) zum 1.01.2004 wurde das KAGG mit dem Auslandinvestmentgesetz (AIG) zusammengefasst. Das KAGG dient primär dem Anlegerschutz. Es regelt u.a.: · die Rechtsform der Investment-Gesellschaften als Kreditinstitute, die damit dem BAFin unterliegen, · die Rechtsverhältnisse zwischen Investment-Gesellschaft, Anlegern und Investmentfonds, · die Einschaltung einer Depotbank, · den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, · die Bildung eines Aufsichtsrats, · die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften und · die steuerlichen Fragen. Das KAGG darf bis 1.06.2006 für bestehende Investmentfonds angewandt werden. Vertragsbedingungen für bestimmte Fondstypen können geändert werden, um bestimmte Rechtsgeschäfte nach dem Investmentmodernisierungsgesetz (InvG) abschließen zu können.



Growth-Ansatz

Der Growth-Manager erwartet überdurchschnittliche Renditen von Gesellschaften mit hohen Gewinnerwartungen und solider Geschäftsentwicklung. Er geht davon aus, dass der Markt das außerordentliche Wachstum der Growth-Stocks auch in Zukunft prämieren wird. Die überdurchschnittliche Gewinnentwicklung von Growth-Aktien kann an einer hohen prozentualen Veränderung von historischen Gewinnen sowie kurz- und langfristigen Analysten-Schätzungen abgelesen werden.



Halbeinkünfteverfahren

Das mit der Steuerreform 2000/2001 eingeführte Halbeinkünfteverfahren regelt die Besteuerung von Dividenden und mit Aktien erzielten Spekulationsgewinnen. Es sieht vor, dass sowohl die erzielten Kursgewinne als auch die ausgeschüttete Bardividende jeweils zur Hälfte mit Ihrem individuellen Steuersatz besteuert werden.



Hausse

Länger anhaltende, starke Kurssteigerungen an der Börse.



Hedge Fund

Investmentfonds, der durch häufiges Umschichten seiner Anlagen, vor allem durch spekulative Operationen wie Termingeschäfte, Leerverkäufe und Kreditaufnahmen, versucht, rasche Gewinne zu erzielen. In Deutschland sind Hedge Funds nicht zugelassen. Für den Anleger bergen sie immense Risiken.



Immobilienfonds

Diese Fonds investieren vor allem in Haus- und Grundbesitz mit dem Ziel, eine möglichst hohe Wertsteigerung der Objekte und hohe Mieten zu erwirtschaften. Deshalb werden gewerblich genutzte Mietimmobilien bevorzugt. Immobilienfonds sind für Anleger ohne großes Kapital oft die einzige Möglichkeit des Immobilieninvestments. Das Fondsvermögen ist nach Größe, Lage und Nutzungsart der einzelnen Objekte bundesweit gestreut. Für die Bewertung des Fondsvermögens ist ausschließlich ein unabhängiger Sachverständigenausschuss zuständig. Immobilienfonds unterliegen ebenfalls dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Zum Schutz und zur eingehenden Information des Anlegers über die Fonds einer Investment-Gesellschaft muss diese folgende Unterlagen zur Verfügung stellen, deren Inhalt vom KAGG genau festgelegt ist und die bei Neuveröffentlichung von den Behörden genehmigt werden müssen: · Verkaufsprospekt (datiert) mit Vertragsbedingungen, · geprüfter Rechenschaftsbericht zum Geschäftsjahresende und · Halbjahresbericht.



Index

Errechneter Durchschnitt der Kurse am Aktienmarkt. Das bekannteste Marktbarometer am deutschen Aktienmarkt, der Deutsche Aktienindex DAX spiegelt die Kursentwicklung der 30 umsatzstärksten deutschen Aktientitel wider.



Indexfonds

Fonds, die die Zusammensetzung eines bestimmten, i.d.R. repräsentativen Index vollständig oder in hoher Übereinstimmung nachbilden. Die Performance des Fonds sollte die Entwicklung des Index widerspiegeln.



ISIN

International Securities Identifikation Number (ISIN) Die ISIN als internationale Wertpapier-Kennnummer dient der weltweit eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren und löst die nationalen Wertpapier-Kennnummern (WKN) ab. Es gibt kein einheitliches Umstellungsdatum oder eine Umstellungspflicht von der nationalen WKN auf die ISIN. Nach mehrmaliger Verschiebung war für Deutschland der 22.04.2003 für die Umstellung von der WKN auf die ISIN vereinbart worden. Die Deutsche Börse hatte bereits im Oktober 2002 die ISIN eingeführt.



Investment-Gedanke

Auch: Investment-Idee Viele Anleger zahlen Geld in einen großen »Topf«, den Investmentfonds, ein. Die Investment-Gesellschaft kauft für das Geld Wertpapiere oder im Falle von Immobilienfonds Grundstücke/Gebäude und übernimmt deren laufende Verwaltung. Die Vorteile für den Anleger: · Relative Chancengleichheit: Schon mit kleinen Beträgen kann sich der Anleger an einem großen breitgestreuten Vermögen beteiligen und von Konditionen, Anlagen und einer Risikoverminderung profitieren, wie sie sonst nur Großanleger erreichen können. · Bequeme und zeitsparende Anlage: Der Sparer braucht sich nicht um die Details der Kapitalanlage zu kümmern, sie wird von Fachleuten gemanagt. · Flexibilität: Ein- und Auszahlung sind beliebig variierbar. · Liquidität: Fondsanteile können jederzeit schnell und problemlos zum Rücknahmepreis verkauft werden. · Transparenz: Ausgabe- und Rücknahmepreis werden börsentäglich veröffentlicht. Die Investment-Gesellschaft informiert regelmäßig zu allen wichtigen Details des Fonds.



Investment-Gesellschaft

Auch: Kapitalanlagegesellschaft Kapitalanlagegesellschaften sind Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung Wertpapieren oder Grundstücken gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenen Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen (§ 1 KAGG).



Investmentanteil

Recheneinheit für die Bemessung des Anteils eines Anlegers am Fondsvermögen eines Investmentfonds. Siehe: Anteilschein



Investmentfonds

Als Begriffsdefinition nach deutschem Recht »Sondervermögen«. Das Sondervermögen wird von einer Investment-Gesellschaft verwaltet und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt. Der Begriff Sondervermögen besagt, dass es streng getrennt vom eigenen Vermögen der Investment-Gesellschaft zu halten ist. Das mit einem einzelnen Wertpapier verbundene Risiko wird dadurch vermindert, dass viele verschiedene Wertpapiere gekauft werden. Wenn sich unter 100 Wertpapieren eines weniger gut entwickelt, beeinflusst es die Performance der Anlage weniger, als wenn es die einzige Geldanlage wäre.



Investmentsparen

Die Geldanlage in Investmentfonds.



Jahresbericht

Siehe: Rechenschaftsbericht



Körperschaftsteuerguthaben

Aktionäre erhalten beim Bezug von Dividenden eine Steuergutschrift über die abgezogene Körperschaftsteuer. Bei deutschen Investmentfonds mit deutschen Dividendenerträgen ist dies ähnlich. Dem Anleger wird dieses Steuerguthaben ebenfalls bescheinigt. Das Steuerguthaben beträgt 3/7 der im Fondsertrag enthaltenen inländischen Dividendenanteile. Das Steuerguthaben kann im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Veranlagung geltend gemacht werden. Bei rechtzeitiger Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder eines Freistellungsauftrags wird das Steuerguthaben sofort mit der Ausschüttung bzw. Thesaurierung gutgeschrieben. Auch dann sollte das Guthaben in der Anlage KSO angegeben werden, da sich der Solidaritätszuschlag nach der Einkommensteuer abzüglich der gezahlten oder vergüteten Körperschaftsteuer bemisst und die vergütete Körperschaftsteuer nur durch deren Angabe in der Anlage KSO berücksichtigt wird.



KAG

Abkürzung für Kapitalanlagegesellschaft. Siehe: Investment-Gesellschaft



Kapitalanlagegesellschaft

Offizielle Bezeichnung für Investment-Gesellschaften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Siehe auch: Investment-Gesellschaft



Kapitalertragsteuer

Einkünfte aus Investmentanteilen unterliegen normalerweise keiner Kapitalertragsteuer. Bei Investmentanteilen gilt dies aber nicht für ausgeschüttete bzw. thesaurierte Zinserträge. Bei den Zinsen und anderen zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteilen der Ausschüttung/Thesaurierung, wie etwa Mieterträge, ist Zinsabschlagsteuer einzubehalten, falls kein Freistellungsauftrag vorliegt.



Konsolidierung

Stabilisierung der Kursentwicklung an der Börse nach stärkeren Schwankungen



Kosten

Zu den Kosten einer Investmentanlage gehören Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung und sonstige Kosten (z.B. Kosten für Berichterstattung, Depotgebühren).



Länderfonds

Aktienfonds, die in ihrem Anlagerahmen ausschließlich ein bestimmtes Land bzw. mehrere unter bestimmten Gesichtspunkten zusammenfügbare Staaten berücksichtigen (z.B. Frankreich-, Großbritannien- oder Italien-Fonds).



Laufzeit

Bei festverzinslichen Wertpapieren, Anleihen und Krediten die Zeit von der Entstehung bis zum Verfall bzw. zur Rückzahlung.



Laufzeitfonds

Diese Fonds sind im Gegensatz zu den geläufigen Fondsarten mit einer Endfälligkeit ausgestattet. Der Fonds legt die Gelder der Anleger in festverzinsliche Wertpapieren mit festgelegten Fälligkeiten für ein zukünftiges Datum (meist Endfälligkeit des Fonds) fest. Dabei muss er die während der Zeichnungsfrist aktuellen Marktrenditen einkaufen, welche für die vorgesehene Laufzeit gültig sind. Wenn der Marktzins sinkt, wird der Fonds geschlossen, da sonst die in Aussicht gestellten Renditen nicht eingehalten werden können. Somit lässt sich der Rückzahlungsbetrag zu dem vorgegebenen Zeitpunkt relativ sicher kalkulieren.



Leitzinsen

Von der Bundesbank festgesetzter Zinssatz für die Abgabe von Zentralbankgeld (Diskont, Lombard-, Wertpapierpensionssatz). Die Leitzinsen beeinflussen das Zinsniveau am Geldmarkt.



Lombardsatz

Zinssatz der Bundesbank für die Kreditgewährung an Banken gegen Verpfändung von Wertpapieren.



MDAX

Dem MDAX gehören die 50 Unternehmen an, die im Hinblick auf ihre Größe den DAX-Werten nachfolgen. Er richtet sich an die klassischen Branchen (u.a. Gesundheit, Versicherungen, Finanzdienstleistungen) und enthält auch ausländische Unternehmen.



Mischfonds

Siehe: Gemischte Fonds



Nebenwerte (Small-Cap)

Aktien von kleinen und mittelgroßen Gesellschaften.



Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Anleger, die - aufgrund entsprechend geringer Einkünfte - nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können bei ihrem Wohnsitz-Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Wird diese rechtzeitig vor Ausschüttung dem depotführenden Kreditinstitut vorgelegt, behält dieses bei Ausschüttungen keine Zinsabschlagsteuer ein und zahlt das Körperschaftsteuerguthaben sofort aus. Bei thesaurierenden Fonds können die Beträge sofort wiederangelegt werden.



No-load-funds

Fonds, die ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlages gekauft werden können. Diese Fonds sind interessant für Anleger, die häufiger zwischen Fonds wechseln oder ihr Geld »kurz parken« möchten.



Obligation

Festverzinsliches Wertpapier.



Offene Fonds

Bei offenen Fonds gibt die Kapitalanlagegesellschaft laufend neue Anteile heraus. Die Anzahl der umlaufenden Anteile ist nicht begrenzt; die Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, die Anteile jederzeit wieder zurückzunehmen.



Offene Immobilienfonds

Investmentfonds, die ihre Gelder überwiegend in Büro- und Geschäftsgrundstücke anlegen, wobei die Anzahl der ausgegebenen Anteile - im Gegensatz zu geschlossenen Immobilienfonds - nicht begrenzt ist.



Offshore Fonds

Investmentfonds, deren hauptsächliche Absatzgebiete außerhalb des Domizillandes liegen. Die Offshore Fonds genießen in ihren Ländern, in denen sie den Status von sogenannten »non resident companies« haben und als solche keinen Devisen- und Anlagerestriktionen unterliegen, steuerliche Vorteile und unterstehen keiner Aufsichtsbehörde.



Optionsanleihe

Festverzinsliches Wertpapier, das mit Zusatzrechten, den Optionsscheinen, ausgestattet ist, die zum Kauf einer in den Optionsbedingungen festgelegten Anzahl von Aktien in einem bestimmten Zeitraum zu einem festen Optionspreis berechtigt.



OTC

Abkürzung für »over the counter«. Bezeichnung für den außerbörslichen Handel.



Performance

Siehe: Wertentwicklung



Portfolio

Zusammensetzung einer Kapitalanlage. Bei Wertpapier-Investmentfonds speziell die Zusammensetzung des Wertpapiervermögens.



Prime Standard

Siehe: CDAX



Publikumsfonds

Investmentfonds, deren Anteilscheine von jedermann erworben werden können. Im Gegensatz dazu: Spezialfonds.



Quellensteuer

In Deutschland gilt seit 1. Januar 1993 eine Zinsabschlagsteuer (»Quellensteuer«) von 30 %, wobei durch Freistellungsaufträge jährlich 1.421 EUR für Alleinstehende und 2.842 EUR für Verheiratete steuerfrei bleiben. Auch in anderen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer. Investmentfonds, die solche Papiere in ihrem Portefeuille halten, erhalten die Erträge gemindert um diese Quellensteuer. Der Fonds kann die im jeweiligen Ausschüttungsland einbehaltene Quellensteuer nicht anrechnen. Über die einbehaltene anrechnungsfähige Steuer wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Anleger können sich damit in Rahmen ihrer Steuerveranlagung die auf die ausländischen Bruttoerträge einbehaltene Quellensteuer anrechnen bzw. bei der Ermittlung des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte auf Wunsch abziehen lassen. Eine Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich.



Rücknahmepreis

Preis, den der Anleger bei der Rückgabe der Fondsanteile erhält. Siehe auch: Fondspreis.



Rücknahmeverpflichtung

Deutsche Investmentfonds sind gesetzlich verpflichtet, die Anteile grundsätzlich jederzeit zu Lasten des Fondsvermögens zurückzunehmen. Der Anteilwert ändert sich durch Rücknahme von Investmentanteilen nicht.



Rating

Beurteilung und Klassifizierung der relativen und absoluten Bonität von Schuldtiteln und deren Emittenten anhand einheitlicher Maßstäbe. Unabhängige Agenturen bedienen sich bei dieser Klassifizierung bestimmter Kennziffern, sog. Rating-Skalen (z.B. von AAA für die beste Bonität bis D für mangelnde Zahlungsfähigkeit). Die Rentenfonds der AL-Trust beinhalten ausschließlich Rentenpapiere bester Bonität.



Rentenfonds

Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend festverzinsliche Wertpapiere wie z.B. Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Anleihen, Euro-Anleihen ausländischer Aussteller und Fremdwährungsanleihen enthält. Sein Anlegerkreis sind Sparer mit dem Anlageziel stetiger, möglichst hoher Erträge. Rentenfonds weisen im Vergleich zur Direktanlage ein wesentlich eingeschränktes Kursrisiko auf. Der Anlageerfolg eines Rentenfonds wird begünstigt durch den ständigen festen Ertrag der in Rentenfonds enthaltenen Papiere, durch die »richtige« Laufzeitgestaltung und dadurch, dass der Rentenfonds die nur Großanlegern gewährten Bonifikationen (verringerte Kauf-/Verkaufspesen) bei Neuemissionen nutzen kann. Das Fondsmanagement entlastet den Anleger bei der Beschäftigung mit vielen Rententiteln, Rentenmärkten, Kapitalmarktrenditen Nominalzinsen, Laufzeiten, Kündigungsterminen und Auslosungen.



Risikominderung/Anlagestreuung

Investment-Gesellschaften sind zur Risikominderung/Anlagestreuung aufgrund des KAGG, das eine Vielzahl von Anlegerschutz-Regelungen enthält, verpflichtet. Zum anderen stehen weitere Finanz-Instrumente zur Risikobegrenzung zur Verfügung.



SDAX

Der SDAX mit den nächsten 50 Werten unterhalb des MDAX ist kleineren und mittleren Unternehmen aus den klassischen Branchen vorbehalten.



Shareholder-Value

Das Shareholder-Value-Prinzip ist ein Managementkonzept, das den Erfolg der Aktionäre in den Mittelpunkt der Geschäftspolitik stellt. Aktionärsfreundliche Informationspolitik, langfristig überdurchschnittliche Eigenkapitalrenditen und eine zielgerichtete, auf die Kernkompetenzen ausgerichtete Unternehmensstrategie bilden die Basis.



Sharpe-Ratio

Die Sharpe-Ratio misst die Überrendite eines Fonds über die sichere Anlage pro Risikoeinheit. Als Risikomaß wird die Kennzahl Volatilität verwendet. Alle Größen werden auf annualisierter Basis berechnet.



Solidaritätszuschlag

Seit dem 1. Januar 1998 wird auf Einkünfte ein zusätzlicher Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 % der entsprechenden Steuer erhoben. Bei Investmentfonds sind davon die zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteile der Ausschüttung/Thesaurierung betroffen. Die Zinsabschlagsteuer erhöht sich entsprechend von 30 % auf 31,65 % bzw. bei Tafelgeschäften von 35 % auf 36,925 %.



Sondervermögen

Das bei der Investment-Gesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investment-Gesellschaft getrennt gehalten werden. Investment-Gesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden, die sich durch ihre Namen unterscheiden und getrennt gehalten werden müssen. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investment-Gesellschaft.



Sparerfreibetrag

Jedem Anleger steht ein Sparerfreibetrag von 1.370 EUR sowie ein Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR zu. Bei Zusammenveranlagten verdoppeln sich diese Beträge. Bis zu der jeweiligen Höchstgrenze von 1.421 EUR/2.842 Sparplan. Siehe: Einzahlplan



Sparplan

Siehe: Einzahlplan



Spekulationsfrist

Werden Gewinne aus Wertpapiergeschäften in Deutschland vor Ablauf eines Jahres realisiert (Kauf und Verkauf der Investmentanteile innerhalb dieses Zeitraumes), unterliegen diese Erträge der Einkommensteuer unter Berücksichtigung einer Freigrenze (Achtung: kein Freibetrag!) von 512 EUR pro Kalenderjahr. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass solche Wertpapiergeschäfte als Spekulationsgeschäfte (private Veräußerungsgeschäfte) getätigt werden und einkommensteuerpflichtig sind. Veräußerungsgewinne (Kursgewinne), die nach Ablauf dieser Spekulationsfrist erzielt werden, sind dagegen steuerfrei.



Spekulationssteuer

Beträgt der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf von Investmentanteilscheinen zwölf Monate oder weniger, ist ein Gewinn aus dem Verkauf als Spekulationsgeschäft steuerpflichtig, falls die gesamten Spekulationsgewinne eines Anlegers im Kalenderjahr 512 EUR überschreiten. Wer diese Grenze überschreitet, muss den gesamten Spekulationsgewinn mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Weiterhin können Spekulationsverluste mit Spekulationsgewinnen späterer Jahre verrechnet werden.



Spezialfonds

Investmentfonds, die nur einem begrenzten Anlegerkreis vorbehalten sind. Meist handelt es sich um institutionelle Anleger, wie z.B. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, kirchliche Verbände, Stiftungen etc. Spezialfonds dürfen nicht mehr als 10 Anteilinhabern zugänglich sein. Der Spezialfonds unterliegt ebenso wie ein Publikumsfonds dem Investmentmodernisierungsgesetz (InvG) sowie der besonderen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).



Spezialitätenfonds

Investmentfonds, die in Wertpapiere bestimmter Branchen oder Wirtschaftssektoren, Länder, Regionen oder auch in besonders dynamisch geprägte Wertpapiere investieren (auch: spezielle Fonds). Mit der gezielten Ausrichtung auf Spezialwerte wurden die Voraussetzungen geschaffen, höhere Kursgewinne bei erhöhtem Risiko zu erzielen, wenngleich auch diese Fonds nach dem Prinzip der Risikominimierung durch Streuung aufgebaut sind und gemanagt werden. Sie erfordern generell ein gewisses Anlage-Know-how und sind für kurzfristigere Fondsengagements nutzbar.



Steuerbescheinigung

Anleger in deutschen Investmentfonds erhalten von ihrer depotführenden Stelle in der Regel einmal jährlich eine Steuerbescheinigung, aus der der zinsabschlagsteuerpflichtige Anteil der Erträge, der inländische Dividendenanteil sowie gegebenenfalls einbehaltene Zinsabschlagsteuern, Solidaritätszuschläge, Körperschaftsteuerguthaben und ausländische Quellensteuern hervorgehen.



TecDAX

Der TecDAX ist als neuer Blue-Chip-Index für die 30 größten Technologiewerte gestartet. Er hat den NEMAX 50 als Leitindex für Technologietitel abgelöst.



Thesaurierende Fonds

Investmentfonds, die ihre Erträge nicht an die Anleger ausschütten, sondern diese wieder neu investieren.



Thesaurierung

Bei thesaurierenden Fonds verbleiben die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge dauerhaft im Fondsvermögen und erhöhen so permanent den Anteilwert. Eine Ausschüttung an den Anleger findet nicht statt. Das Gegenteil dazu sind ausschüttende Fonds, die in der Regel einmal jährlich die aufgelaufenen Erträge an die Anleger auszahlen.



Trading

Kurzfristige Käufe und Verkäufe von Wertpapieren mit dem Ziel kurzfristige Kursschwankungen auszunutzen.



Tradingfonds

Siehe: No-load-funds



Umbrella Fonds

Investmentfondstruktur die mehrere Fondsvermögen umfasst. Ähnlich einem Dachfonds, aber zumeist mit der Möglichkeit, dass der Investor entscheiden kann, welche Unterfonds erworben werden. Die Struktur bildet eine juristische Einheit, so dass nur für den gesamten Umbrellafonds ein Zulassungsverfahren bei der zuständigen Behörde nötig ist.



Umlaufrendite

Rendite aller im Umlauf befindlichen festverzinslichen Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank errechnet wird.



Value-Ansatz

So bemüht sich der Value-Manager, unterbewertete Unternehmen oder Substanzwerte zu identifizieren. Diese erscheinen im historischen Vergleich oder zu anderen Anlagealternativen günstig und sollten künftig in der Bewertung aufholen. Folgende Eigenschaften kennzeichnen eine Value-Aktie: · ein niedriges Verhältnis von Markt- zu Buchwert bzw. zum Gewinn, · eine hohe Dividendenrendite sowie · idealerweise eine positive Trendumkehr bei den Gewinnschätzungen.



Veräußerungsgewinne

Bei Rückgabe von Anteilscheinen aus dem Betriebsvermögen ist die Differenz zwischen Anschaffungspreis/Buchwert und Veräußerungserlös steuerpflichtiges Einkommen.



Verkaufsprospekt

Das Investmentmodernisierungsgesetz schreibt zwingend vor, dass dem Käufer von Investmentanteilen ein Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen des Investmentfonds zu übergeben ist. Er enthält alle Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung sind. Hierzu gehören Angaben über Firma, Rechtsform, Sitz und Eigenkapital der Investment-Gesellschaft und der Depotbank sowie die gesetzlich geforderten Angaben der Vertragsbedingungen. Der Verkaufsprospekt muss von der BAFin genehmigt werden.



Vermögensaufstellung

Liste der Wertpapiere und sonstiger Gegenstände des Fondsvermögens an einem bestimmten Stichtag. Eine solche Vermögensaufstellung enthält der Rechenschaftsbericht einer Investment-Gesellschaft.



Vermögensteuer

Der Besitz von Anteilen an Investmentfonds unterliegt nach dem noch nicht aufgehobenem Vermögensteuergesetz der Vermögensteuer, sofern ihr Wert zusammen mit den übrigen steuerpflichtigen Vermögenswerten des Anlegers bestimmte Beträge überschreitet. Relevant für den Vermögensteuerwert ist der Rücknahmewert der Anteile am Ende des dem Veranlagungsstichtag vorausgegangenen Kalenderjahres. Vermögensteuer wird aber seit 01.01.1997 nicht mehr erhoben.



Vermögenswirksame Leistungen (5. Vermögensbildungsgesetz)

Staatlich gefördertes Hilfsprogramm zur Vermögensbildung. Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 870 EUR gefördert werden. In verschiedenen Tarifverträgen ist festgelegt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zahlt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 EUR zulagenbegünstigt z.B. in Wertpapier-Sondervermögen (mit der Voraussetzung, dass der Aktienanteil jeweils mindestens 60 % beträgt) zu investieren. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmer-Sparzulage.



Verwaltungsgebühr

Auch: Verwaltungsvergütung Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Portfoliomanagement- und Verwaltungsleistung einen festgelegten Prozentsatz des Fondsvermögens als Verwaltungsgebühr.



Verwaltungsvergütung

Siehe: Verwaltungsgebühr



Werbungskostenpauschbetrag

Bei der Steuererklärung kann zur Vereinfachung ein Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR bzw. 102 EUR bei Zusammenveranlagten abgesetzt werden. Damit sind die Kosten berücksichtigt, die bei der Geldanlage anfallen, ohne dass ein Einzelnachweis erforderlich ist. Höhere Werbungskosten können, wenn sie belegt werden, bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Ausgabeaufschlag zählt allerdings nicht zu den Werbungskosten.



Wertentwicklung

Es gibt einige Möglichkeiten, den Erfolg von Investmentfonds zu messen. Jede Methode ist für bestimmte Betrachtungen geeignet. Die Wertentwicklungsberechnungen des BVI vergleichen die Managementleistung und dienen als Vorstufe für die Errechnung des persönlichen Anlageerfolgs. Der BVI berechnet die Managementleistung der deutschen Investmentfonds für eine einmalige Anlage eines bestimmten Betrages. Maßgebend sind die Anteilwerte der Fonds zum Beginn und zum Ende des Berechnungszeitraums sowie die Gesamtausschüttungen inklusive der Körperschaftsteuerguthaben. Individuelle steuerliche Faktoren gehen nicht in die Berechnung mit ein. Die während des Berechnungszeitraums erfolgten Ausschüttungen werden am Tag der Ausschüttung stets als zum Anteilwert wieder angelegt betrachtet, wie es bei einem Investmentkonto der Fall ist.



Wertpapier

Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Oftmals werden unter Wertpapieren in erster Linie Aktien, Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate verstanden.



Wertpapierfonds

Fonds, dessen Fondsvermögen in Wertpapieren investiert ist.



Wertpapierpensionssatz

Dieser »dritte Leitzinssatz« wird von der Bundesbank zur Feinsteuerung der Geldmenge eingesetzt. Es werden lombardfähige Wertpapiere verwendet, die die Banken nach 30 Tagen zurücknehmen.



Wiederanlage

Die Wiederanlage der Erträge erfolgt in der Regel kostenfrei am Tag der Ausschüttung. Für die jährlichen Erträge werden dann immer neue Anteile oder Bruchteile von Anteilen erworben, die ihrerseits Erträge abwerfen, die erneut angelegt werden. Dieser Kumulativeffekt verstärkt sich mit der Dauer der Anlage. Bei Inhabern eines Investmentdepots, das direkt bei der Investment-Gesellschaft geführt wird, erfolgt die Wiederanlage automatisch und kostenfrei in neuen Anteilen bzw. Anteilsbruchteilen.



WKN

Wertpapier-Kennnummer (WKN) Die Wertpapier-Kennnummer ist eine sechsstellige Zahl, die auf nationaler Ebene jedes Wertpapier - also auch jeden Fonds - eindeutig identifiziert.



Xetra

Elektronisches Börsenhandelssystem, das 1997 das in Deutschland bis dahin genutzte Ibis-System ablöste.

Unter Xetra können theoretisch Aktien rund um die Uhr gehandelt werden. Das neue System soll zukünftig auch dem Privatanleger die Möglichkeit bieten, Wertpapiere außerhalb der üblichen Börsenzeiten zu günstigen Konditionen zu ordern. Verfechter des neuen Handelssystems glauben außerdem, dass Xetra dem Anleger mehr Transparenz bietet und zu einer faireren Preisbildung führt. Kritiker hingegen befürchten, dass schon bald durch die zunehmende Computerisierung der Börsengeschäfte der Parketthandel vollständig abgeschafft werden wird.



Yield

Angelsächsische Bezeichnung für Rendite.  



Zero-Bonds

Anleihen, die keine Zinskupons haben, also nicht laufend verzinst werden. Stattdessen werden sie unter »pari« - also unter 100 % - emittiert und bei Fälligkeit zum Nominalwert (mit 100 %) eingelöst.



Zertifikat

Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft dokumentiert sind. Der Anteilschein bzw. das Investmentzertifikat ist eine Urkunde, die dem Inhaber das Miteigentum am Fondsvermögen verbrieft



Zielfonds

Fonds, der auf ein bestimmtes Anlageziel hin konzipiert ist. Die verschiedenen Fonds-Typen definieren sich nach dem deutschen Investmentrecht über die Anlagegegenstände, in die überwiegend investiert werden muss.



Zinsabschlagsteuer

Der Zinsabschlagsteuer (ZASt) unterliegen Zinserträge, Zinsforderungen und Futuregewinne. Die auszahlende Stelle führt 30 % ZASt bei Depotverwahrung und 35 % ZASt bei Eigenverwahrung direkt an das Finanzamt ab. Bei thesaurierenden Fonds wird die ZASt in Höhe von 30 % dem Fonds entnommen und abgeführt. Auf die ZASt wird ebenfalls ein Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 % erhoben. Erteilt der Anleger einen Freistellungsauftrag, können Ausschüttungen ohne Abzug ausgezahlt bzw. bei Thesaurierung dem Anleger erstattet werden. Bei Eigenverwahrung ist dies nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich. Auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil der Ausschüttungen (überwiegend sind dies Zinseinkünfte oder Erträge aus Vermietung und Verpachtung) sind 30 % Zinsabschlagsteuer abzuführen, bei Tafelgeschäften 35 %. Bei Thesaurierung werden generell 30 % des zinsabschlagsteuerpflichtigen Teils der thesaurierten Erträge einbehalten. In allen genannten Fällen kommt zusätzlich noch ein Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 % der Zinsabschlagsteuer hinzu. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug ist grundsätzlich bei Vorlage eines Freistellungsauftrags bzw. einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung möglich.



Zinseszins

Zinsen, die auf nicht ausgezahlte Zinsen berechnet werden. Sie werden dem Kapital hinzugefügt und dann mit diesem verzinst.



Zwischengewinnbesteuerung

Ab 2004 entfällt die so genannte Zwischengewinnbesteuerung. Hierdurch wird die Besteuerung von Investmentfonds wesentlich vereinfacht. Die Folge: Lediglich die zum Zeitpunkt der Ertragsausschüttung im jeweiligen Kundendepot befindlichen Anteile sind für die Besteuerung der Erträge auf Anlegerebene maßgebend. Für die Steuererklärung 2003 bleibt noch alles bei den bisherigen Regelungen. Die bei Verkauf von Anteilscheinen zwischen zwei Ausschüttungs-/Thesaurierungsterminen aufgelaufenen Zinserträge waren bis 2003 einkommensteuerpflichtig und unterlagen zudem der Zinsabschlagsteuer. Beim Fondskauf im Anteilpreis gezahlte Zwischengewinne konnten als negative Einnahmen von den bei Anteilsrückgabe zu versteuernden Zwischengewinnen bzw. von sonstigen Erträgen des gleichen Kalenderjahres abgezogen werden. Hielt der Anleger seine Anteile bis zur nächsten Ausschüttung/Thesaurierung, wurden die gezahlten Zwischengewinne ebenfalls von den insgesamt zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen abgezogen.
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Google Inc.608.30-6.06-0.99% Adobe Systems Inc32.50-0.21-0.65% Fastenal Company51.55+0.445+0.88%
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